EnEV 2009 – neue Standards

Für Planer, Handwerker, aber auch den Hausbesitzer gilt gleichermaßen: An die neuen Wärmeschutz-Standards muß man sich erst gewöhnen. Die Energie-Einsparverordnung wurde im vergangenen Jahr novelliert und setzt als EnEV 2009 neue Anforderungen. Diese haben Gesetzes-Charakter und müssen von den Baubeteiligten bei jeder Maßnahme an Außenbauteilen von beheizten Gebäuden berücksichtigt werden.

Wird ein Gebäude neu errichtet und werden die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz auf den Punkt eingehalten, so bezeichnen wir den Energiebedarf dieses Gebäudes mit 100 %. Das gleiche Nachweisverfahren wird auch auf alte Gebäude angewendet, wenn diese im Ganzen energetisch saniert werden sollen. Allerdings darf der Energiebedarf dieser Gebäude nach einer kompletten Sanierung 40 % höher sein, also bei 140 % liegen. Dies stellt die Mindestanforderung dar.

Werden bei alten Gebäuden einzelne Maßnahmen durchgeführt, so ist kein aufwendiger Rechennachweis erforderlich. Hier genügt es, einzelne U-Werte einzuhalten. Würden alle Außenbauteile eines Gebäudes auf die maximal zulässigen U-Werte gedämmt und ebenfalls die Heizungsanlage modernisiert, so würde man einen Energiebedarf von wiederum etwa 40 % erreichen.

Die Prozentangaben können bei der Erstberatung von Hausbesitzern gute Dienste leisten. Daran lässt sich sehr einfach ein Überblick über den Energiebedarf herstellen. Denn die Frage ist: Wie hoch sind die Energiekosten jetzt und in Zukunft und was kann man mit einer energetischen Modernisierung erreichen? Die Klassifizierung der Gebäude reicht vom 400 % – Gebäude (ungedämmt, gebaut bis ca. 1970) bis zum 35 %-Gebäude (Passivhaus-Standard).

Jedem Investor, der eine Baumaßnahme plant, sei angeraten, das Maß an Wärmeschutz seines Gebäudes gut zu durchdenken in Hinblick auf vermutlich weiter steigende Energiepreise. Bei höherer Anfangsinvestition, optimierter Anlagentechnik und tendenziell geringeren Verbauchskosten in der Zukunft verbessert sich nicht nur das Raumklima, sondern auch der Verkaufs- oder Beleihungswert.

Die Bundesregierung fördert die energetische Sanierung von beheizten Bestandsgebäuden. Die Förderung umfasst zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen sowie Zuschüssen beim Einsatz von Eigenkapital. Das Prinzip ist einfach. Die Förderstufen orientieren sich am Neubauniveau, dem 100 % Standard. Die Förderstufen werden als Prozentangaben benannt.

EnEV 2009 – Was neu ist

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung um ca. 30 %.
  • Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand.
  • Das vereinfachte tabellarische Rechenverfahren darf nicht mehr angewendet werden.
  • Für Wohngebäude ist das Referenzgebäudeverfahren als Alternative zum Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 eingeführt.
  • Das A/Ve-Verhältnis (Kompaktheitsgrad) ist nicht mehr maßgebend für Höchstwerte des Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes.
  • Einführung privater Nachweispflichten zur Stärkung des Vollzugs der EnEV.

Verfasser: Dipl.-Ing. Holger Meyer, Ingenieurbüro Scheeßel

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