Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlage in 2012
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zum zweiten Mal in Folge ein Förderprogramm zur LED-Straßenbeleuchtung aufgelegt.
In der Straßen- und Außenbeleuchtung liegt ein großes Potential für öffentliche Einrichtungen Energie zu sparen – und die Umwelt zu entlasten. Ca. 30% aller Straßenbeleuchtungsanlagen basieren noch auf der veralteten Quecksilberhochdruckdampf-Technologie.
Mit dem Förderprogramm haben Sie nun die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für die Sanierung einer veralteten und ineffizienten Beleuchtungsanlage zu erhalten und diese auf den neuesten technischen und energetischen Stand zu bringen. Das bedeutet auch eine deutliche Verbesserung der Lichtqualität.
Gefördert werden:
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbünde, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind
- Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt.
- Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen!
Die Mittel werden in Form eines Zuschusses gezahlt, wodurch sich die Amortisationszeit deutlich reduziert. Der Antragszeitraum wird sein vom 1. Januar 2012 bis zum 31. März 2012.
Es muss eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 60% gegenüber der alten Anlage vorliegen. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens eine Zuwendung von 10.000 Euro pro Projekt betragen. Gefördert wird durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 25% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Außen- und Straßenbeleuchtung. Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben.
Gefördert wird:
- LED-Leuchten und zugehörige Steuer- und Regelungstechnik für Straßen- und Außenbeleuchtung.
- Die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal, wenn die Installation nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden kann.
Der Antragszeitraum ist vom 01.01.2012 – 31.03.2012.
Kontakt:
Projektträger Jülich
http://www.ptj.de